Genehmigung nach § 49 PBefG begleiten
Wir bereiten Sie auf den Weg zur Mietwagenkonzession vor: welche Nachweise die Genehmigungsbehörde typischerweise verlangt — persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung über die IHK-Fachkundeprüfung, finanzielle Leistungsfähigkeit samt Eigenkapitalnachweis — und worauf bei Betriebssitz- und Rückkehrpflicht zu achten ist. Die Genehmigung erteilt allein die zuständige Behörde.